Mofa | Mindestalter: 15 Jahre Beinhaltet: - Beschreibung: Prüfbescheinigung, nur theoretische Prüfung. Zweiräder bis max 50ccm und max 25km/h bbH. >> Informationen zu nicht gewerblichen Füherscheinklassen |
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AM | Mindestalter: 16 Jahre Beinhaltet: - Beschreibung: Kleinkrafträder mit bbH max. 45 km/h >> Informationen zu nicht gewerblichen Füherscheinklassen |
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A 1 | Mindestalter: 16 Jahre Beinhaltet: AM Beschreibung: Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg. >> Informationen zu nicht gewerblichen Füherscheinklassen |
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A 2 | Mindestalter: 18 Jahre Beinhaltet: A1, AM Beschreibung: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg. >> Informationen zu nicht gewerblichen Füherscheinklassen |
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A | Mindestalter: 24 Jahre (Direkterwerb), 20 Jahre (nach 2 Jähr. Vorbesitz Kl. A2) Beinhaltet: A1, A2, AM Beschreibung: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW. >> Informationen zu nicht gewerblichen Füherscheinklassen |
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B | Mindestalter: 18 Jahre * Beinhaltet: AM, L Beschreibung: Kraftfahrzeuge bis 3,5t zgM, >> Informationen zu nicht gewerblichen Füherscheinklassen |
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BE | Mindestalter: 18 Jahre * Beinhaltet: B96 Beschreibung: Kraftfahrzeuge bis 3,5t zG. mit Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG. Setzt Vorbesitz FS-Klasse B voraus! >> Informationen zu nicht gewerblichen Füherscheinklassen |
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B96 | Mindestalter: 18 Jahre Beinhaltet: – Beschreibung: KFZ bis 3,5t zGM + Anhänger über 750kg, gesamter Zug jedoch maximal 4250kg. Fahrerschulung, setzt keine Prüfung voraus. Im Führerschein wird die Schlüsselzahl "96" vermerkt. Setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus. >> Informationen zu nicht gewerblichen Füherscheinklassen |
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C1 | Mindestalter: 18 Jahre Beinhaltet: – Beschreibung: Kraftfahrzeug mit mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Gewerbliche Nutzung erst ab 21 Jahre. Alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung. Der Erwerb der Klasse C1 setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus. |
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C1 E | Mindestalter: 18 Jahre Beinhaltet: BE, bei Besitz von D1 auch D1E Beschreibung: Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse C1 und Anhänger (max. 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse) Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t. Gewerbliche Nutzung erst ab 21 Jahre. Alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung. |
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C | Mindestalter: 18 Jahre Beinhaltet: C1 Beschreibung: Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse. Gewerbliche Nutzung erst ab 21 Jahre. Alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung. Der Erwerb der Klasse C setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus. |
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CE | Mindestalter: 18 Jahre Beinhaltet: C1E, BE, T, bei Besitz von D1 auch D1E, bei Besitz von D auch DE Beschreibung: Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse (Lastzüge und Sattelzüge). Gewerbliche Nutzung erst ab 21 Jahre. Alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung. |
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D | Mindestalter: 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre, je nach Tätigkeit/Qualifikation Beinhaltet: D1 Beschreibung: Busse für mehr als 8 Personen exklusive Fahrer, mit Anhänger bis 750 zGM. Setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus. |
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DE | Mindestalter: 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre, je nach Tätigkeit/Qualifikation Beinhaltet: BE, D1E, bei Besitz von C1 auch C1E Beschreibung: Busse für mehr als 8 Personen exklusive Fahrer, mit Anhänger über 750 zGM. Setzt den Vorbesitz der Klasse D voraus. |
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L | Mindestalter: 16 Jahre Beinhaltet: – Beschreibung: Zugmaschinen (Traktoren) in der Land- und Forstwirtschaft bis 32 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h); Stapler (auch mit Anhänger), selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. >> Informationen zu nicht gewerblichen Füherscheinklassen |
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T | Mindestalter: 16 Jahre Beinhaltet: L, AM Beschreibung: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h. Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger (mehr als 32 km/h, aber nicht mehr als 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit). Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger. >> Informationen zu nicht gewerblichen Füherscheinklassen |
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